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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNGSBEREICH

Die BÜNTE Austria GmbH (in der Folge: BÜNTE) schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner, ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf. Allfällige AGB unserer Kunden und sonstigen Vertragspartner werden ausdrücklich nicht anerkannt.

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II. VERTRAGSANGEBOT UND -ABSCHLUSS

 

1. Online Shop

1.1 BÜNTE betreibt diverse Onlineshops für den Verkauf von Anhängertechnik und Fahrzeugtechnik. Durch Abgabe einer Bestellung durch Anklicken des entsprechenden Buttons im jeweiligen Onlineshop unterbreitet der Kunde BÜNTE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die betreffende Ware mit den vom Kunden ausgewählten Spezifikationen zum jeweils angeführten Kaufpreis.

 

1.2 Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung per E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahmeerklärung erfolgt vielmehr erst durch Versand der bestellten Ware durch BÜNTE.

 

2. Sonstige Verkaufskanäle

2.1 Erfolgt die Bestellung nicht via Onlineshop, sondern via E-Mail oder auf sonstigen Wegen, ist der Kunde an seine Bestellung acht Wochen ab Eingang bei uns gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zugegangen ist. Deren Inhalt in Verbindung mit der Bestellung ist für den Inhalt des Vertrages ausschließlich maßgebend. Für Bargeschäfte gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses. Vertragsänderungen oder
-ergänzungen ebenso wie mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung durch
BÜNTE.

 

2.2 Unsere Angebote gelten stets als freibleibend und nur solange der Vorrat reicht. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, dennoch wird keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und sind wir berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

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III. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

 

1. Dem Kunden gegenüber – in welcher Form immer – angegebene Lieferfristen sind für uns grundsätzlich unverbindlich. Ist allerdings eine dem Kunden zugesagte Lieferfrist um zumindest acht Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht zum Vertragsrücktritt und zur Rückerstattung angezahlter Beträge. Der Vertragsrücktritt ist unter Nachfristsetzung von zumindest acht Wochen zu erklären und bedarf bei Verträgen mit Unternehmern eines eingeschriebenen Briefs, bei Verträgen mit Verbrauchern der Schriftform.

 

2. Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und dergleichen, Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Verzögerungen von Behördenerledigungen, Transportsperre oder -behinderung, Mobilmachung, Krieg, öffentliche Unruhen, Aufruhr, Plünderungen, Einfuhr-, Durchfuhr-, und Ausfuhrverbote und ähnliche Ereignisse berechtigen uns zum gänzlichen oder teilweisen Vertragsrückstritt oder zur entsprechenden Anpassung unserer Lieferfristen, ohne dass dem Kunden Ansprüche deswegen erwachsen. In Fällen, in denen wir aus irgendwelchen Gründen, z. B. auch wegen Devisenschwierigkeiten, Änderungen der Typen oder der Fabrikation usw. die Lieferung nicht oder nur mit Schwierigkeiten bewirken können, sind wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur zur zinsenfreien Rückerstattung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.

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IV. INHALT UND FORM DER LIEFERUNG

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1. Unsere Angaben im jeweiligen Onlineshop sowie in Katalogen und Prospekten über Dimensionen, Geschwindigkeiten, Gewichte, Zahlen usw. sind nur als annähernd zu betrachten und unverbindlich. Änderungen behalten wir uns vor.

 

2. Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch für sämtliche Gegenleistungen Sitz der BÜNTE Austria GmbH, Galgenau 39, 4240 Kefermarkt. Die Lieferkosten und das Transportrisiko trägt unser Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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V. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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1. Als Kaufpreis gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop angegebene oder der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Dieser versteht sich, soweit sich der Onlineshop nur an unternehmerische Abnehmer richtet, exklusive der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive Versandkosten, welche separat angeführt werden. Soweit sich der Onlineshop auch an Verbraucher richtet, beinhaltet der angeführte Verkaufspreis auch die jeweils anwendbare gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die voraussichtlichen Versandkosten. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben.

 

2. Ändert sich nach der Bestellung der Preis für die betreffende Ware allgemein, ist BÜNTE berechtigt, dem Kunden den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung postalisch oder per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Bünte treffende Erhöhungen von Nebenkosten wie Frachtraten, Versicherungsprämien, Zöllen etc. berechtigen uns zu entsprechenden Preiserhöhungen, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht. Bei Verbraucherverträgen gilt § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG.

 

3. BÜNTE bietet dem Kunden verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung des Kaufpreises. Soweit die Zahlung nicht zugleich mit der Bestellung erfolgt (wie etwa bei Direktüberweisung oder Zahlung mittels Kreditkarte, PayPal, Klarna etc.), sondern der Kunde eine Rechnung erhält, ist der Kaufpreis samt Versandkosten längstens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung an Bünte zu überweisen, wobei der Kunde sämtliche Transaktionskosten und sonstigen Spesen des Geldverkehrs zu tragen hat und die Zahlung innerhalb dieser Frist am Konto von BÜNTE eingelangt sein muss. Die Rechnung wird ausschließlich an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet und gilt mit der Versendung als zugegangen. Der Kunde hat daher insbesondere seinen Spam-Ordner regelmäßig zu kontrollieren.

 

4. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a., gegenüber Unternehmern die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus ist Bünte berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 15,00 zu verrechnen und nach eigener Wahl entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlung in mehreren Teilbeträgen tritt Terminverlust ein, d.h. sämtliche noch offenen Beträge sind sofort zur Zahlung fällig.

 

5. Verschlechtert sich die Bonität oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist BÜNTE berechtigt, die eigene Leistung bis zur Zahlung oder Sicherstellung seitens des Kunden zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in der Höhe von mindestens 30 % des Nettoauftragswerts geltend zu machen. Die Geltendmachung allfälliger darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.

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VI. VERSAND

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1. Die Auswahl der Versandart und des Transporteurs erfolgt nach eigenem Ermessen durch BÜNTE, wobei wir die Höhe der voraussichtlichen Versandkosten im Vorfeld der Bestellung im Onlineshop ausweisen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die endgültige Höhe der Versandkosten vom Versandort abhängig ist und dem Kunden daher erst in der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden kann. Die Versandkosten können daher auch höher ausfallen als bei der Bestellung angegeben.

 

2. Transportschäden und Unvollständigkeiten können nur innerhalb von sieben Tagen nach Eintreffen der Sendung am Bestimmungsort bemängelt werden. Retourwaren werden nur nach vorheriger Verständigung von uns übernommen und nur dann, wenn diese frachtrei an BÜNTE zurückgesandt werden. Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

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VII. EIGENTUMSVORBEHALT

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1. Gelieferte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BÜNTE. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unseres Rücktrittsrechts berechtigt, den Vertragsgegenstand wieder in Besitz zu nehmen und die Aushändigung an den Kunden so lange zu verweigern, bis wir voll befriedigt sind, ohne dass darin verbotenen Eigenmacht liegt. Der Kunde, egal ob Endkunde, Zwischenhändler oder Unternehmer, erklärt sich auch damit einverstanden, dass wir bei Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Zahlungsverzugs sofort die volle Verfügungsgewalt über die von uns gelieferten Gegenstände erlangen, ganz gleich wo sich diese befinden, d.h. dass die von uns gelieferten Gegenstände auch direkt beim Kunden oder sonst aus seiner Verfügungsgewalt übernommen werden können.

 

2. Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübertragung der gelieferten Gegenstände ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Kunden, insbesondere bei Pfändung des Vertragsgegenstandes, hat uns der Kunde sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen und die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.  

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VIII. GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE

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1. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

1.1 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist besteht nicht.

 

1.2 Der Gewährleistungspflicht wird Bünte nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung nachkommen. Das Recht auf Aufhebung des Vertrages ist ausgeschlossen. Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer mangelfreien Sache. Diese Kosten sind auf jeden Fall durch den Kunden zu tragen.

 

1.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt trifft den Kunden, § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

 

1.4 Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Gleichzeitig sind auf unseren Wunsch Muster der mangelhaften Ware sowie Belege zu übersenden. Ab Feststellung des Mangels durch den Kunden ist jede weitere Verfügung über die Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatz-ansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

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2. Gewährleistung gegenüber eigenen Lieferanten/Rückgriff

2.1 Bei Auftreten von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur, Preisminderung oder Wandlung zu wählen.

 

2.2 Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.

 

2.3 Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gemäß § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns jedenfalls eine sechswöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge zu.

 

2.4 Hat BÜNTE einem Kunden wegen eines Mangels Gewähr geleistet, umfasst der Rückgriffsanspruch gegen den eigenen Lieferanten unbeschadet des Aufwandersatzes nach § 933b ABGB auch den durch eine Preisminderung oder Wandlung entgangenen Gewinn.

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3. Gewährleistung gegenüber Konsumenten

3.1 Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, für eine selbst vorgenommene Mangelbehebung Kostenersatz von BÜNTE zu verlangen.

 

3.2 Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir hiermit ausdrücklich auf die korrekte Handhabung und Pflege der von uns gelieferten Ware hin. Bünte haftet nicht für natürlichen Verschleiß und normale Abnutzung und Schäden, die an der Ware infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, mangelhafter Wartung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- und Einbauverhältnisse, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen.

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4. Garantie

4.1 Soferne und soweit für die von uns vertriebenen Produkte eine Herstellergarantie eingeräumt wird, berührt dies unsere Gewährleistungspflicht nicht. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unserer Kunden werden durch eine derartige Garantie daher nicht eingeschränkt.

 

4.2 Auf den Umfang und die Garantiebedingungen allfälliger Herstellergarantien hat BÜNTE keinen Einfluss. Ebenso wenig liegt es in unserem Einflussbereich, ob überhaupt eine Herstellergarantie eingeräumt wird. Sollte dies der Fall sein, stellen wir unseren Kunden lediglich die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Verfügung. Die Abwicklung eines Garantiefalles mit der Garantiegeberin obliegt alleine dem Kunden. BÜNTE ist daher weder für die Kommunikation mit der Garantiegeberin, dem Versand der von der Garantie betroffenen Produkte oder sonstige für die Ausübung der Garantie erforderliche Handlungen verantwortlich.

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IX. SCHADENERSATZ

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1. BÜNTE haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Dies gilt auch für Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, der Geschädigte zu beweisen.

 

2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

 

3. Gegenüber Unternehmern wird die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf sechs Monate verkürzt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

4. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitsvorschriften bei der Inbetriebsetzung genauestens zu beachten und mitgelieferte Schutzvorrichtungen weder zu entfernen noch abzuändern. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

 

5. Schutzwirkungen aus unserem Vertrag mit dem Kunden zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.

 

6. Eine allfällige der Bestellung vorangehende (telefonische) Beratung durch Mitarbeiter von BÜNTE erfolgt stets unverbindlich. Eine daraus abgeleitete Haftung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

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X. VERKÜRZUNG ÜBER DIE HÄLFTE

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1. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist das Recht zur Geltendmachung einer Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes (laesio enormis) ausgeschlossen.

 

2. Gegenüber Konsumenten wird die Frist zur Geltendmachung der Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes auf ein halbes Jahr eingeschränkt.

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XI. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER

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1. Ist der Kunde Verbraucher, so kann er binnen 14 Tagen von einem mit BÜNTE abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.

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2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt; wenn der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt; und bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.

 

3. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang zu diesen AGB verwenden, welches aber nicht vorgeschrieben ist. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so haben wir ihm alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat – unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

5. Im Falle des Vertragsrücktritts hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an uns zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Kunden zu tragen. Wurde die Ware jedoch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Kunden geliefert und wird die gelieferte Ware wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet, haben wir die Ware auf eigene Kosten abzuholen. Eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware hat uns der Kunde nur dann zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.

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XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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1. Auf den Vertrag mit BÜNTE ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Vertragssprache ist Deutsch.

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2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag mit BÜNTE entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens in 4240 Kefermarkt, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.

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3. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden: http://ec.europa.eu/odr. Sie können ihre Beschwerde aber auch direkt bei uns unter folgender E-Mail-Adresse einbringen: info@buente.at. Wir weisen jedoch bereits vorab darauf hin, dass die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren freiwilliger Natur ist und sich BÜNTE diesen generell nicht unterwirft.

 

4: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so werden diese durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die den zu ersetzenden Klauseln wirtschaftlich am nächsten kommen; die restlichen Bestimmungen bleiben jedenfalls davon unberührt.

 

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